Notgemeinschaft
Bereits im Jahre 1957 hat die Stadt Schwetzingen den Hilfsfonds „Notgemeinschaft“ ins Leben gerufen.
Bürgerinnen und Bürger, die sich in einer finanziellen Notsituation befinden, erhalten hierbei für einmalige Aufwendungen schnelle Unterstützung. Hierzu zählt zum Beispiel die Einmalzuwendung für ein Paar Schuhe oder die Kostenübernahme einer Monatskarte für den Öffentlichen Nahverkehr, sofern diese nicht von anderen Sozialträgern übernommen werden können. Die Notsituation sind immer im Einzelfall zu betrachten.
Im Zeitraum vom 20.11.2023 bis 28.11.2023 besteht für Alleinerziehende bzw. Familien mit Kindern, die einen finanziellen Engpass haben, außerdem die Möglichkeit, einen Antrag für eine Weihnachtszuwendung zu stellen. Hierzu wenden Sie sich gerne an das Sozialamt in der Zeyherstraße 1 in Schwetzingen.
Laufende Zahlungen wie zum Beispiel Mietrückstände, Nebenkosten oder Kautionen sind kein Bestandteil einer Einmalzuwendung aus der Notgemeinschaft und somit nicht tragbar.
Es ist nicht nur der materielle Wert, sondern das Gefühl, nicht vergessen zu sein und dass in Schwetzingen eine Gemeinschaft existiert. Ob es nun Senioren sind, die mit Ihrer kleinen Rente oft an die finanzielle Grenze stoßen oder Alleinerziehende, bzw. Familien mit Kindern in Not. Ein kleiner Geldbetrag aus der Notgemeinschaft hilft oft schon weiter.
Der Nothilfefonds finanziert sich allein aus großzügigen Spenden Schwetzinger Bürger und Bürgerinnen oder ortsansässigen Firmen.
Wir Schwetzinger möchten dort helfen, wo Hilfe benötigt wird. Jährlich Ende November findet auch eine große Weihnachtsaktion statt, bei der über 100 bedürftige Haushalte, eine
kleine „Weihnachtsbeihilfe“ aus der Notgemeinschaft bekommen.
„Helfen auch Sie mit Ihrer Spende, damitauch weiterhin den Menschen in Schwetzingen geholfen werden kann“
Spenden
Spenden können unter dem Stichwort „Notgemeinschaft“ bei der Sparkasse Heidelberg, Kto. 2 50 10 442, (BLZ 672 500 20), IBAN: DE08 6725 0020 0025 0104 42, BIC: SOLADES1HDB oder bei der Vereinigte VR Bank Kur- und Rheinpfalz eG, Kto. 50 65 003 (BLZ 547 900 00), IBAN: DE 78 5479 0000 0005 0650 03, BIC: GENODE61SPE und bei allen anderen Schwetzinger Geldinstituten auf das Konto der Stadt Schwetzingen einbezahlt werden.
Oder nutzen Sie unsere Spendenmöglichkeit über e-Payment (PayPal, giropay / paydirekt):