Dienstag, 11.06.2024 , 17:00 Uhr
Infoveranstaltung der Betreuungsbehörde zu Betreuungsvollmacht & Co.
Kurzbeschreibung
Geraten Menschen plötzlich durch einen Unfall oder eine Erkrankung in die Situation, ihre Interessen nicht mehr selbstbestimmt wahrnehmen und verwirklichen zu können, müssen andere diese Verantwortung übernehmen. Jedoch sind selbst nahe Angehörige hierzu gesetzlich nur in sehr begrenztem Umfang befugt. Dies gilt, sobald die Person, welche die eigenen Interessen nicht mehr verwirklichen kann, das 18. Lebensjahr erreicht hat. Aus diesem Grund ist es wichtig, sich frühzeitig über die Möglichkeiten der selbstbestimmten Vorsorge in Form einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung sowie des zeitlich befristeten Ehegattenvertretungsrechts zu erkundigen.
Beschreibung
Über diese Themen können sich Interessierte am Dienstag, 11. Juni um 17 Uhr im Palais Hirsch informieren. Die Veranstaltung erfolgt in Kooperation mit dem Generationenbüro Schwetzingen. Die Bevölkerung ist zu diesem Informationsabend herzlich eingeladen. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich, der Eintritt ist frei.