Baurecht
Rund um die Themen Bauen und Denkmalschutz werden Sie beim Baurechtsamt der Stadt Schwetzingen kompetente Beratung und Unterstützung finden. Aufgrund der Stadtgeschichte und der historischen Gebäude ist Denkmalschutz in Schwetzingen ein sehr wichtiges Thema.
- Bauanträge im Baugenehmigungsverfahren
- Bauanträge im Vereinfachten Verfahren
- Anträge nach dem Kenntnisgabeverfahren
- Abbruchanträge
- Anträge für Werbeanlagen
- Anträge auf Abgeschlossenheitsbescheinigung (Wohnungseigentum)
- Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis gegen Gebühr (schriftliche Anfrage unter Nennung der Flurstücknummer/Straße und Hausnummer und aktueller Grundbuchauszug erforderlich)
- Auszüge aus den aktuellen Bebauungsplänen
- Beratung bei Maßnahmen an Gebäuden im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung Innenstadt
- Einsichtnahme für Grundstückseigentümer in Bauakten (nur nach vorheriger schriftlicher/telefonischer Ankündigung, bei Bedarf können Kopien gegen Gebühr gefertigt werden), digitale Übermittlung
- Schornsteinfegerwesen
- Brandschutz
- Erneuerbare Energien (siehe hierzu auch das Thema "Energieberatung"), GEG (Gebäudeenergiegesetz) und EWärmeG (Erneuerbare-Wärme-Gesetz)
- Auskünfte über Altlasten erhalten Sie bei unserem Stadtbauamt Frau Langlotz
- Auskünfte über Bodenrichtwerte erhalten Sie bei unserem Liegenschaftsamt Herr Helbig
Denkmalschutz
- Auskünfte zu denkmalgeschützten Gebäuden
- Anträge und Genehmigungen
- Steuerliche Bescheinigung nach § 7i, 10f und 11b Einkommensteuergesetz (EStG)