Notgemeinschaft Schwetzingen: Anträge für Weihnachtszuwendung können ab dem 18. November 2024 gestellt werden

Auch dieses Jahr möchte die Notgemeinschaft der Stadt Schwetzingen bedürftigen Bürger/innen zur Weihnachtszeit eine Zuwendung zukommen zu lassen. Erfreulicherweise sind aus der Bürgerschaft und den Unternehmen viele Spenden an die Notgemeinschaft geflossen, so dass bis zu 200 Personen bei Nachweis des Bedarfs eine einmalige Unterstützung erhalten können. Sie wird in der Höhe unverändert wie im Vorjahr sein. Oberbürgermeister Matthias Steffan freut sich, dass bedürftigen Mitbürger/innen wieder geholfen werden kann und bedankt sich ausdrücklich bei allen Spendern.
 

Die Notgemeinschaft ist auch weiterhin auf Spenden von Firmen und Bürgern angewiesen. Daher freut sich Herr Oberbürgermeister Matthias Steffan über jeden Betrag: „Auch dieses Jahr möchten wir wieder unseren Mitbürgern/innen helfen, die finanziell nicht so gut gestellt sind. Daher ist jede Spende sehr willkommen.“

Anträge für eine Zuwendung aus der Notgemeinschaft können vom 18. November bis zum 29. November 2024 im Sozialamt in der Zeyherstraße 1 bei Frau Blem, Frau Hemmerich und Frau Wünnemann gestellt werden. Die Antragsteller/innen müssen dazu persönlich mit einem Nachweis zur Berechtigung, z.B. Bescheid vom Sozialamt, Jobcenter, Wohngeldstelle etc., vorsprechen.

Bei Fragen sind Frau Blem unter der Telefonnummer 87-238 und Frau Hemmerich unter der Nummer 87-221 erreichbar.

Spendenkonten der Stadt Schwetzingen, Stichwort „Notgemeinschaft“:

Sparkasse Heidelberg, IBAN DE08 6725 0020 0025 0104 42 oder 
Volksbank Kur- und Rheinpfalz eG, IBAN DE78 5479 0000 0005 0650 03
 

Ansprechpartner

Frau Andrea Baisch

Amtsleiterin

Fax +49 (62 02) 87 51 07
Gebäude Hebelstraße 1
Raum 204