Aus dem Gemeinderat am 16. Oktober 2024

Stelle des Ersten Bürgermeisters wird ausgeschrieben / Verpflichtung von Stadtrat Dr. Horst Herrmann

Der bei der Kommunalwahl am 9. Juni 2024 wiedergewählte Stadtrat Dr. Horst Herrmann wurde in der Gemeinderatssitzung am 16. Oktober von Bürgermeister Matthias Steffan vereidigt. Da Dr. Herrmann an der konstituierenden Sitzung des Gemeinderats am 10. Juli verhindert war, wurde seine Verpflichtung zu diesem späteren Zeitpunkt nachgeholt.

Einbringung der Haushaltssatzung 2025

Bürgermeister Matthias Steffan brachte in seiner Funktion als gewählter Oberbürgermeister in der Gemeinderatssitzung den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 ein und stimmte die Räte auf finanziell schwierige Zeiten ein. So gestalteten sich die finanziellen Rahmenbedingungen für die öffentlichen Haushalte aufgrund der globalen Konflikte und Krisen weiterhin als herausfordernd. Zusätzlich zu den wirtschaftlichen Herausforderungen hätten die Kommunen weitere Aufgaben von Bund und Land übertragen bekommen, ohne ausreichende und dauerhafte Finanzierung. Um das für 2025 zu erwartende Minus im Ergebnishaushalt von knapp 3,5 Mio. EUR auszugleichen, reiche es nicht mehr, Steuern und Gebühren anzuheben. Steigende Personalkosten, erhöhte Kosten für Instandhaltung und Material und gestiegene Energiepreise für die öffentlichen Liegenschaften stellten weitere Herausforderungen dar. Das erfordere Anpassungen im Haushalt, da die Stadt ansonsten Gefahr laufe, die dringend notwendigen Sanierungen von Schulen, Kindergärten, Sporthallen, Spielplätzen, Straßen und Kanälen nicht vornehmen zu können. Im Sinne einer nachhaltigen und generationengerechten Haushaltsführung seien jetzt und in Zukunft erhebliche Anstrengungen und Kompromisse erforderlich. Angesichts steigender Verwaltungskosten werde man die Gebühren für Verwaltungsleistungen anheben müssen. Bei der Berechnung der Grundsteuer schlage man dem Gemeinderat eine Aufkommensneutralität vor, und auch die Gewerbesteuer wolle man nicht erhöhen.
Der Finanzhaushalt habe ein Investitionsvolumen in Höhe von 14,7 Mio. EUR und investive Zuschüsse von 2,62 Mio. EUR. Eine Darlehensaufnahme ist für 2025 nicht geplant. Der prognostizierte Finanzbedarf für die Investitionen könne durch die vorhandene Liquidität ausgeglichen werden. Der aktuelle Schuldenstand von 1.628.000 EUR werde man durch Tilgungen bis Jahresende 2025 auf 37.000 EUR senken können. Das entspräche einer Pro-Kopf-Verschuldung pro Einwohner von nur 1,60 EUR. Der Landesdurchschnitt läge zum Vergleich bei 1.408 EUR.
Geplante Investitionen beträfen vor allem Bildungseinrichtungen (Ausbau der Zeyher-Grundschule zur gebundenen Ganztagsschule, Schulhofsanierung im Hebelgymnasium, Investitionen in Kindergärten), Vereine (Sanierung städtisches Stadion, Ausbau Vereinshaus Maximilianstraße), Infrastruktur (Quartiersentwicklung Herzogstraße, Bundesbahnausbesserungswerk, Entwicklung Tompkins Barracks, Radschnellweg) und Klimaschutz (Umstellung auf LED-Technik, Photovoltaik Ausbau).
Die Haushaltssatzung wird im November im Verwaltungsausschuss vorberaten und soll in der Gemeinderatssitzung vom 18. Dezember verabschiedet werden.

Palais Hirsch nicht mehr für politische Zwecke nutzbar

Der Gemeinderat beschloss mit Wirkung zum 1. November 2024 die Neufassung der Benutzungsordnung für das städtische Veranstaltungsgebäude Palais Hirsch. Bisher erlaubte die Benutzungsordnung des Palais Hirsch politischen Parteien, Gruppierungen sowie Privatpersonen, das Gebäude für politische Zwecke anzumieten. Der Gemeinderat hatte zuletzt entschieden, die Nutzung des Palais Hirsch in den sechs Monaten vor Wahlen für politische Veranstaltungen auszuschließen. Die Verwaltung greift die Thematik
erneut auf, da die Fraktionen den Wunsch geäußert hatten, die Nutzung des Palais Hirsch nunmehr für politische Zwecke grundsätzlich auszuschließen, nicht zuletzt auch, da es in der Vergangenheit zur starken Belastung von Ordnungskräften und städtischen Bediensteten kam.
Durch diesen Vorschlag wird der Gleichheitsgrundsatz gemäß Artikel 3 des Grundgesetzes gewahrt, da alle politischen Parteien und Gruppierungen gleichermaßen betroffen sind.
1 Nein, 3 Enthaltungen, 21 Ja

Neue Gebühren für die Mittagsverpflegung in der außerschulischen Betreuung und im städtischen Kindergarten Spatzennest

Am 25. September 2024 hat der Gemeinderat beschlossen, die Mittagsverpflegung für die außerschulische Betreuung an den vier Grundschulen und dem Kindergarten Spatzennest an den einzigen Bieter, die „TasteNext“ aus Mannheim, zu vergeben. Der Vertrag läuft vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2026 und macht eine Neukalkulation der Essenspreise nötig. Die neuen Gebühren für die Mittagsverpflegung setzen sich aus den ab 2025 geltenden Menüpreisen und den gestiegenen Personalkosten in den Einrichtungen zusammen.
Der Vertrag des bisherigen Caterers „KidsMeal“ lief zum 31. Juli 2024 aus. Bis zur Neuvergabe an „TasteNext“ beliefert „KidsMeal“ die Grundschulen und den Kindergarten interimsweise zu einem gestiegenen Menüpreis weiter. Um die Eltern finanziell zu entlasten, trägt die Stadt die diesbezüglich anfallenden Mehrkosten in Höhe von 17.500 EUR (außerschulische Betreuung) bzw. 5.100 EUR (Kindergarten Spatzennest).
Da die Kalkulation der Firma „TasteNext“ für den Menüpreis ab 1.1.2025 noch einmal über dem aktuellen Preis von „KidsMeal“ liegt, kam von den Gremienmitgliedern der Wunsch, den deutlichen Preisanstieg für die Eltern ebenfalls abzufedern und die Erhöhung der Gebühren für die Mittagsverpflegung schrittweise zum 1.1.2025 und in einem zweiten Schritt zum 1.1.2026 anzuheben.
Die Mehrkosten dafür in Höhe von rund 34.000 Euro (für die außerschulische Betreuung) sowie 9.240 EUR (Kindergarten Spatzennest), welche im Jahr 2025 aufgrund der stufenweisen Anpassung nicht an die Eltern weitergegeben werden, trägt die Stadt.  

Kostenabrechnung für Hauswirtschaftskräfte in Krippe und Kindergarten: Verwaltung einigt sich mit „Zwergenschlösschen“

Mit Schreiben vom 22. März 2024 reichte die Trägerin der Kinderkrippe und des Kindergartens „Zwergenschlösschen“ die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2023 ein. Darin machte die Trägerin Kosten für je eine Hauswirtschaftskraft für Krippe und Kindergarten geltend. Aus Sicht der Trägerin sei diese Maßnahme notwendig gewesen, um den Betrieb aufrechtzuerhalten und Schließungen von Gruppen oder Verkürzungen der Öffnungszeiten zu vermeiden.
Nach eingehender Prüfung des Sachverhalts hat die Verwaltung die Notwendigkeit der Beschäftigung von Hauswirtschaftskräften anerkannt, da auch andere Kindergarteneinrichtungen ähnliche Positionen vorsehen. Allerdings bewertet die Verwaltung den von der Trägerin angesetzten Stundenumfang als zu hoch. Im Kompromiss kommt die Verwaltung der Trägerin entgegen und erkennt die Kosten für die Hauswirtschaftskräfte rückwirkend ab dem 1.1.2023 im Umfang von zehn Wochenstunden je Einrichtung an.
6 Nein, 19 Ja

Verwaltung zur Vergabe der Planungsleistungen für Neubau der Rad- und Fußgängerbrücke Schwetzingen ermächtigt

Die Stadtverwaltung wurde ermächtigt, die Planungsleistungen für die Verkehrsanlagen und Freianlagen im Rahmen des Neubaus der Rad- und Fußgängerbrücke Schwetzingen bis zu einer geschätzten Auftragssumme von 263.520,84 EUR netto (zuzüglich maximal 10 %) an den einzigen Bieter zu vergeben.
Bereits im Juli 2022 beschloss der Gemeinderat den Bau einer Brücke über die Bahngleise der Deutschen Bahn AG, um eine bessere Verbindung zwischen den östlichen Stadtteilen und der Innenstadt zu schaffen. Das Projekt wird zu 80 % durch das Bundesamt für Güterverkehr gefördert.
An der europaweiten Ausschreibung nahm nur ein geeigneter Bewerber teil. Dieser hat das Erstangebot fristgerecht abgegeben und wird nun zur Abgabe eines finalen Angebots aufgefordert. Aufgrund des beengten Förderzeitrahmens bis maximal Ende 2026 und der einzigen von der DB Infra GO in diesem Zeitrahmen aktuell angebotenen Sperrpause muss die Vergabe der
Verkehrs- und Freianlagenplanung so schnell wie möglich erfolgen, um weitere Verzögerungen des Projekts zu vermeiden.
4 Nein, 1 Enthaltung, 20 Ja

Stadträtin übernimmt Vereidigung von Matthias Steffan zum neuen Oberbürgermeister

Die Wahl von Matthias Steffan zum Oberbürgermeister, die am 15. September 2024 stattfand, wurde vom Regierungspräsidium Karlsruhe am 2. Oktober 2024 als rechtskräftig bestätigt. Bürgermeister Steffan wird sein neues Amt am 1. November 2024 antreten.
Die offizielle Vereidigung und Verpflichtung erfolgt im Rahmen einer außerplanmäßigen, öffentlichen Gemeinderatssitzung am 5. November 2024. Der Gemeinderat folgt dem Vorschlag der Verwaltung und wählt Stadträtin und Erste Oberbürgermeister-Stellvertreterin Elfriede Fackel-Kretz-Keller um die Verpflichtung und Vereidigung vorzunehmen.

Änderung der Dezernatsverteilung

Der Oberbürgermeister entscheidet nach der Gemeindeordnung im Einvernehmen mit dem Gemeinderat über die Aufteilung der Ämter auf die Dezernate. Dem Dezernat I des Oberbürgermeisters gehören künftig das Hauptamt, das Kämmereiamt und das Ordnungsamt an. Das Amt für Familien, Senioren & Kultur, Sport sowie das Stadtbauamt und das Amt für Stadtentwicklung werden dem Dezernat II und damit dem/der künftigen Bürgermeister/in zugeordnet.

Stelle des Ersten Bürgermeisters wird ausgeschrieben

Durch die Wahl des Ersten Bürgermeisters Matthias Steffan zum Oberbürgermeister wird die Stelle des Ersten Beigeordneten (m/w/d) neu besetzt. Um die Position zügig nachzubesetzen, wird die Stelle noch im Oktober 2024 im Staatsanzeiger Baden-Württemberg sowie in den regionalen Tageszeitungen ausgeschrieben. Die persönliche Vorstellung geeigneter Kandidaten findet am 22. Januar 2025 in der nicht-öffentlichen Gemeinderatssitzung statt. Die Wahl erfolgt dann in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 29. Januar 2025. Der/die neue Erste Bürgermeister/in wird das Amt zum frühestmöglichen Zeitpunkt antreten.

Besoldung des Oberbürgermeisters

Gemäß § 1 Abs. 1 des Landeskommunalbesoldungsgesetzes (LKomBesG) werden die Besoldungen der hauptamtlichen Bürgermeister und Oberbürgermeister sowie Beigeordneten nach der Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde festgelegt. Für Städte wie Schwetzingen mit bis zu 30.000 Einwohnern ordnet § 2 LKomBesG die Besoldungsgruppen B 4 und B 5 an. Aufgrund der Bedeutung der Stadt als Mittelzentrum sowie der damit einhergehenden Aufgabenfülle und Arbeitsbelastung schlägt die Verwaltung dem Gemeinderat vor, den künftigen Oberbürgermeister Matthias Steffan ab Amtsantritt in Besoldungsgruppe B 5 einzugruppieren.

Dr. Simone Wörtge wird neue Wildschadenschätzerin

Die Amtszeit des früheren Wildschadenschätzers Fritz Fichtner begann am 16.10.2014 nach der damaligen Rechtslage für zunächst sechs Jahre. Seit 2020 hatte Fichtner das Amt noch kommissarisch inne. Mit Frau Dr. Simone Wörtge konnte jetzt eine neue ehrenamtliche Wildschadenschützerin für die Dauer von fünf Jahren verpflichtet werden. Sie übernimmt das Amt zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Termine für verkaufsoffene Sonntage stehen fest

Der Gemeinderat hat dem Antrag des Stadtmarketings Schwetzingen zu folgenden drei verkaufsoffenen Sonntagen für das Jahr 2025 zugestimmt: Sonntag, 30. März 2025 (im Rahmen der Energiemesse), Sonntag, 21. September (Mozartsonntag) und Sonntag, 26. Oktober (Kirchweih bzw. Kerwe-Sonntag).
1 Nein, 24 Ja

Soweit nicht anders beschrieben, erfolgten die Beschlüsse einstimmig. Die komplette Sitzung sowie die Vorlagen und Beschlüsse sind auch im Internet unter http://ratsinfo.schwetzingen.de nachzulesen.

Ansprechpartner

Frau Andrea Baisch

Amtsleiterin

Fax +49 (62 02) 87 51 07
Gebäude Hebelstraße 1
Raum 205