Sprengel-Kommunen beraten gemeinsam zur Grundsteuerreform

Reform bringt zahlreiche Änderungen mit sich

Mitte August trafen sich im Rathaus Plankstadt Vertreterinnen und Vertreter aus den Verwaltungen von Schwetzingen, Brühl, Ketsch, Oftersheim sowie Eppelheim. Thema des fachlichen Austauschs war die Grundsteuerreform, die im neuen Jahr bundesweit in Kraft tritt. In allen Rathäusern wird aktuell fleißig an den durch die Reform notwendigen Anpassungen gearbeitet, wobei noch nicht alle dafür erforderlichen EDV-Anwendungen zur Verfügung stehen. Ziel ist es, den Gemeinderäten einen neuen Hebesatz für die Grundsteuer zur Beratung und Beschlussfassung vorzuschlagen, der insgesamt die bisherigen Einnahmen aus der Grundsteuer in den einzelnen Kommunen sicherstellt. Die Kommunen benötigen die Steuerzahlungen dringend zur Finanzierung ihrer zahlreichen Aufgaben.

Die Berechnungsweise zur Bemessung der einzelnen Grundstücke durch den Wechsel zum neuen Bodenwertmodell in Baden-Württemberg führt für den einzelnen Steuerzahler zu teils deutlichen Abweichungen. Insbesondere Eigentümer großer Grundstücke werden zusätzlich belastet. Eigentümer, die nur wenig Bodenfläche in Anspruch nehmen, werden im Verhältnis dazu zukünftig weniger Grundsteuer bezahlen müssen. Diese Umverteilung ist vom baden-württembergischen Finanzministerium beabsichtigt. Gleiches gilt in der Regel für Gewerbegrundstücke, deren Bodenwert niedriger ist. Der Gebäudewert spielt in Baden-Württemberg bei der Grundsteuer künftig keine Rolle mehr. Das Bundesverfassungsgericht stufte die bisherige Grundsteuer als verfassungswidrig ein, weil einige Eigentümerinnen und Eigentümer seit Jahren zu Lasten anderer profitiert haben. Den für die Grundsteuer maßgeblichen Messbescheid haben die meisten Grundstückseigentümer vom Finanzamt bereits erhalten. Aus diesem lässt sich die Veränderung des Steuermessbetrags ablesen, den die Reform beim eigenen Grundstück verursacht. Aber wie hoch wird die tatsächlich zu zahlende Grundsteuer sein?

Zwischen 85 und 95 Prozent der notwendigen Daten, berechnet am bisherigen Steueraufkommen, liegen den Kommunen zum Vergleich und der Neuberechnung der Hebesätze vor. Die restlichen Daten werden den Kommunen voraussichtlich bis Ende September zur Verfügung gestellt. Die Datenbasis ist nicht nur durch die fehlenden Fälle noch ungenau. Neue Grundstücke und Steuerbefreiungen sind in den vorliegenden Daten beispielsweise noch nicht vollständig berücksichtigt.

Insgesamt soll die Grundsteuerreform möglichst neutral im Aufkommen ausfallen, was bedeutet, dass durch die Reform keine zusätzlichen Einnahmen oder Ausgaben für die Kommunen erzielt werden. Hierzu werden die Hebesätze der Kommunen dermaßen gestaltet, dass die Gesamteinnahmen aus der Grundsteuer gleich bleiben, auch wenn sich die Berechnungsgrundlagen ändern.

Allerdings können die Kommunen durch das Anpassen der Hebesätze nur das Gesamtaufkommen der Grundsteuer auf ihrem Gebiet beeinflussen. Das wird unweigerlich dazu führen, dass einige Eigentümer weniger zahlen, während andere mehr zahlen müssen. Die Summe aller Einnahmen bleibt jedoch gleich.

Die Datensätze werden sich erst im Lauf des Oktobers vervollständigen. Gleichwohl ermöglicht die aktuelle Datenlage erste vorsichtige Prognosen, was den Hebesatz der einzelnen Kommune im Sprengel Bezirk Schwetzingen betrifft. Dieser wird sich in allen sechs Kommunen voraussichtlich in etwa halbieren, so die Schätzung der Verantwortlichen. Für den einzelnen Steuerzahler lässt sich aus dieser Information zusammen mit dem Wert aus dem Messbescheid des Finanzamts nun grob bestimmen, wie hoch seine künftige Grundsteuer sein wird. In welcher Höhe die Gemeinderäte die Grundsteuerhebesätze letztlich festsetzen werden, bleibt im Ergebnis abzuwarten. Hier sind noch einige Vorarbeiten von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Finanzabteilungen der Rathäuser zu leisten.

Zwischenzeitlich hat das Finanzministerium des Landes Baden-Württemberg ein Transparenzregister zur Anpassung der Hebesätze veröffentlicht. Diese Angaben sind unverbindlich und sollen den kommunalen Verwaltungen und Gemeinderäten als Anhaltspunkt dienen. Auf der Internetseite https://fm.baden-wuerttemberg.de/ finden sich für jede Kommune unverbindliche Richtwerte für „aufkommensneutrale“ Hebesätze. Für Schwetzingen ist ein „Hebesatzkorridor“ für die Grundsteuer B von 223 bis 247 Prozent angegeben. Das deckt sich mit den Berechnungen des Kämmereiamts der Stadt Schwetzingen.

Mehr Informationen zur Grundsteuerreform:     www.grundsteuer-bw.deInformationen zum Bodenrichtwert:      www.boris-bw.deInformationen zum Transparenzregister: Transparenzregister: Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de)

Ansprechpartner

Frau Andrea Baisch

Amtsleiterin

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