Aus dem Gemeinderat am 24. Juli 2024

Vorstellung des Klimaschutzberichtes / Kämmerin gibt Finanzhalbjahresbericht

Andrea Rung wird von Oberbürgermeister Dr. René Pöltl (links) als Nachfolgerin für Peter Lemke im Gemeinderat begrüßt. (Foto: Stadt Schwetzingen)
Andrea Rung wird von Oberbürgermeister Dr. René Pöltl (links) als Nachfolgerin für Peter Lemke im Gemeinderat begrüßt. (Foto: Stadt Schwetzingen)

Wechsel im Gremium: Andrea Rung folgt auf Peter Lemke

Stadtrat Peter Lemke schied auf eigenen Wunsch aus dem Gemeinderat aus. Seit Juli 2019 war er für die Schwetzinger Freien Wähler (SFW) als Stadtrat tätig. Ihm folgte Andrea Rung nach. Oberbürgermeister Dr. René Pöltl verpflichtete sie in der Sitzung offiziell. Durch den Wechsel hatte der Gemeinderat auch über die Neubesetzung der Ausschüsse und sonstigen Gremien zu entscheiden. Er folgte dem Vorschlag der SFW und bestimmte Andrea Rung zum ordentlichen Mitglied im Technischen Ausschuss und im Verein „Volkshochschule Bezirk Schwetzingen e.V.“. Rung wird zudem stellvertretendes Mitglied in allen Ausschüssen und sonstigen Gremien, in denen auch Stadtrat Peter Lemke stellvertretendes Mitglied war.

Nachbesetzung des Inklusionsbeirats beschlossen

Durch den plötzlichen Tod von Claudia Weitzel wurde die Berufung eines neuen stimmberechtigten Mitglieds des Inklusionsbeirats notwendig. Hierzu hat sich Kathy Rieg bereit erklärt. Durch die neue Zusammensetzung des Gemeinderates nach der Kommunalwahl ergibt sich auch eine Anpassung der beratenden Mitglieder der Fraktionen. Durch den Gemeinderat berufen wurden Rita Erny, Elfriede Fackel-Kretz-Keller, Dr. Christian Lorentz, Sabine Rebmann, Kathrin Vobis-Mink und Werner Zieger. Als weiteres beratendes Mitglied wurde Ewa Kowalewska als Mitarbeiterin einer inklusiv arbeitenden Kinderbetreuungseinrichtung berufen.

Klimaschutzbericht 2023 vorgestellt

Das städtische Klimaschutzbüro gab mit dem Klimaschutzbericht 2023 einen Überblick über die erreichten Klimaschutzziele sowie die Aktionen und Maßnahmen, die im Jahr 2023 in diesem Bereich unternommen wurden. Wesentliche Meilensteine waren die Fertigstellung des kommunalen Wärmeplans, Fortschritte bei der Planung des Radschnellwegs nach Heidelberg sowie die Ernennung Schwetzingens zur RadKULTUR-Förderkommune. Erfreulich war auch der beschleunigte Ausbau der Photovoltaik und die gestiegene Nachfrage nach der KlimaIMPULS Förderung. Veranstaltungen wie der Klimastammtisch, die Teilnahme an der EnergieMesse und der ECOmobil-Gala dienten der Information und Sensibilisierung der Bevölkerung.   
Somit wurden weitere wichtige Schritte in Richtung mehr Klimaschutz gegangen. Die Erreichung der städtischen Klimaschutzziele bleibt jedoch eine große Herausforderung.
Für die Folgejahre gibt es eine Reihe neuer Vorhaben, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Berichts teilweise bereits begonnen haben: Die Umsetzung der Klimakampagne „Du und Deine Stadt – wir sind Prima Klima“ sowie die beiden neuen Projekte „Kommunales Energiemanagement“ und „Klimaneutrale Kommunalverwaltung“. Nach einer zu Beginn des Jahres durchgeführten Erstberatung zur Klimaanpassung sollen noch im laufenden Jahr Temperaturmessungen zur Vorbereitung einer Klimaanalyse durchgeführt werden. Ein Förderantrag zur Finanzierung der Klimaanalyse ist in Arbeit.
Der Klimaschutzbericht 2023 ist hier zu finden. 

Radschnellweg Heidelberg-Schwetzingen: Variante 2 ist Vorzugsvariante

Für den geplanten Radschnellweg wurde nun von den drei möglichen Streckenführungen die Variante 2 entlang der historischen Maulbeerallee als Vorzugsvariante bestimmt. Diese schnitt in der Abwägung aller Verkehrs- und Umweltaspekte am günstigsten ab. Sie ist die Variante mit der schnellsten und direktesten Linienführung, erreicht den höchsten Ausbaustandard und das höchste Nutzerpotenzial. Schwerpunkte des weiteren Planungsprozesses werden die Minimierung der noch vorhandenen Konflikte in der Trassenführung sein.

Photovoltaik-Pflicht versus Baumpflanzung auf Parkplätzen: Gemeinderat stimmt Verwaltungsvorschlag zu

Der Gemeinderat traf eine Grundsatzentscheidung zur zukünftigen Regelung der Photovoltaikpflicht auf Parkplatzflächen. Nach dem Klimawandelanpassungsgesetz des Landes (KlimaG BW) gilt beim Neubau eines ebenerdigen Parkplatzes mit mehr als 35 Stellplätzen eine Photovoltaikpflicht über 60 Prozent der für eine Solarnutzung geeigneten Stellplatzfläche. Diese Pflicht entfällt, wenn sie sonstigen öffentlich-rechtlichen Pflichten widerspricht wie zum Beispiel Festsetzungen zur Begrünung in Bebauungsplänen. Diese Möglichkeit möchte die Verwaltung nutzen und in Bebauungsplänen der Baumpflanzung auf Parkplatzflächen grundsätzlich Vorrang vor der Photovoltaik geben. So soll der städtebauliche Fokus auf der Pflanzung von Bäumen und anderen Begrünungsmaßnahmen auf Parkplätzen liegen. Dies schafft zahlreiche klimatische und ökologische Vorteile. Sollte sich ein Investor für die Photovoltaik entscheiden, kann der Gemeinderat diesem Wunsch weiterhin zustimmen. Eine Einzelfallentscheidung ist möglich.
Um den Konflikt zwischen Baumpflanzung und Photovoltaik zu entschärfen, sollen künftig folgende Leitlinien in die Bebauungsplanverfahren einfließen:  Photovoltaikanlagen sollen mindestens 70 Prozent (statt wie bisher gefordert 60 Prozent) der Dachflächen von Neubauten abdecken. Dabei soll die Möglichkeit der Reduktion dieser Pflicht bei gleichzeitiger öffentlich-rechtlicher Pflicht zur Dachbegrünung entfallen. Dafür entfällt die PV-Pflicht auf Parkplatzflächen. Stattdessen wird eine Pflicht zur Pflanzung eines Baums alle vier Stellplätze mit einem Durchmesser von mindestens 20 Zentimetern eingeführt. Bei einer Enthaltung mehrheitlich beschlossen.
 

S-Bahn Haltepunkt Nordstadt: Eröffnung für Dezember 2024 geplant

Der Gemeinderat hat für die Planung und Herstellung der Querungshilfe in der Grenzhöfer Straße 200.000 EUR im Haushalt 2024 bereitgestellt. Ursprünglich sollte diese Maßnahme jahresübergreifend 2024 und 2025 erfolgen. Durch den schnellen Fortschritt der Baumaßnahme S-Bahn Haltepunkt Nordstadt wird die Inbetriebnahme des Haltepunktes bereits zum Fahrplanwechsel Dezember 2024 stattfinden können. Hierfür ist es allerdings zwingend notwendig, die Querungshilfe nach Vorgaben des Landratsamtes Rhein-Neckar bis Dezember 2024 herzustellen. Durch die vorgezogenen Baumaßnahmen für diese Maßnahme werden nach Kostenschätzung nachträglich Mittel in Höhe von 200.000 EUR im Haushaltsjahr 2024 benötigt.
Der Gemeinderat ermächtigte die Verwaltung, die Arbeiten zur Herstellung der Querungshilfe bis zur Auftragssumme von 300.000 EUR (zuzüglich maximal 10 Prozent) an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

 Grünes Licht für Erneuerung des Kunstrasenplatzes im Stadion

Der Gemeinderat hatte für die Erneuerung des Kunstrasenplatzes auf dem städtischen Stadion 200.000 Euro im Haushalt 2024 bereitgestellt. Nach einstimmigem Gemeinderatsbeschluss vom 3. Juli 2024, wurde sich auf die kostenintensivere der beiden Varianten geeinigt. Hierbei wird der komplette Kunstrasen, der Unterbau und die Entwässerungssituation rund um den Kunstrasenplatz neu hergestellt. Zur Verwirklichung dieser Maßnahme werden zu den bereits genehmigten 200.000 Euro weitere 800.000 Euro benötigt. Zu den reinen geschätzten Baukosten von ca. 820.000 Euro kommen weitere Kosten von Planungsleistungen und Baunebenkosten in Höhe von 180.000 Euro. Um die Sanierung noch bis Dezember 2024 zu verwirklichen, ermächtigte der Gemeinderat die Verwaltung zur Ausschreibung des Auftrags bis zur Summe von 820.000 EUR (zuzüglich maximal 10 Prozent) und stellte dafür 800.000 EUR außerplanmäßig im Nachtragshaushalt zur Verfügung.

Straßenbelag in der Scheffelstraße wird erneuert

Seit der letzten Frostperiode ist die Scheffelstraße im Bereich des Penny Einkaufsmarktes in einem sehr schlechten Zustand. Der Bauhof versuchte bereits schadhafte Bereiche auszubessern, was allerdings nur kurzzeitig Besserung brachte. Nach Begutachtung der Straße mit dem Ingenieurbüro Eiling und einer Bodenuntersuchung durch IGB wurde festgestellt, dass der Straßenoberbau und Gehwegbelag der Scheffelstraße im Bereich Penny Einkaufsmarkt bis zum Kreuzungsbereich Scheffelstraße / Robert-Bosch Straße komplett getauscht werden müssen. In einem ersten Bauabschnitt soll der Bereich zwischen Oftersheim und der Einfahrt zur Firma Jünger und Gräter saniert werden. Für die Durchführung der Maßnahme, Kosten für Planerleistungen und Baunebenkosten müssen nach Kostenschätzung im Nachtragshaushalt anhand einer überplanmäßigen Ausgabe 600.000 Euro bereitgestellt werden. Dies bewilligt der Gemeinderat. Um weiteren Schäden der Straße vorzubeugen, soll die Maßnahme zeitlich noch vor der Frostperiode 2024 realisiert werden. Der Gemeinderat ermächtigte daher die Verwaltung, nach Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung den Auftrag für maximal 460.000 EUR (zuzüglich maximal 10 Prozent) an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

Hofapotheke: Vergabe von Bauarbeiten

Der Gemeinderat gab grünes Licht für die Ausschreibung von Zimmermanns- und Dachdeckerarbeiten bis zur geschätzten Auftragssumme von 340.000 EUR für die Hofapotheke. Auch die Fassadensanierung und Mauerwerksarbeiten darf die Verwaltung bis zur Auftragssumme in Höhe von 86.000 EUR (zuzüglich maximal 10 Prozent) ausschreiben. Damit möchte die Verwaltung weitere Verzögerungen bei der Sanierung der Hofapotheke zum Umbau als Verwaltungsgebäude verhindern.
Südstadt und Kleines Feld erhalten LED-Straßenbeleuchtung
Um Energie zu sparen, rüstet die Stadt Schwetzingen nach und nach die Straßenbeleuchtung auf LED-Beleuchtung um. Der Gemeinderat hatte daher für 2024 einer weiteren Umrüstung der konventionellen Leuchtenköpfe im Stadtgebiet zugestimmt. Er ermächtigte die Verwaltung jetzt bis zur geschätzten Auftragssumme von 255.000 EUR (zuzüglich maximal 10 Prozent) den Tausch der Leuchtenköpfe in der Südstadt und im Kleinen Feld auszuschreiben. Für die Maßnahme liegt mittlerweile auch ein positiver Förderbescheid vor. 

Kämmerin gibt Finanzhalbjahresstatus

Kämmerin Susanne Nagel gab in der Sitzung einen Überblick zum Stand der städtischen Finanzen zum Stichtag 23. Juli 2024.
Der Haushalt 2024 ist geprägt von einer stagnierenden Ertragssituation bei gleichzeitig verhaltener gesamtwirtschaftlicher Entwicklung. Nach derzeitigem Stand ist im Ergebnishaushalt mit einem rund 0,3 Mio. EUR höheren ordentlichen Ergebnis zu rechnen. Statt wie geplant -1,29 Mio. EUR beträgt das Minus daher voraussichtlich „nur“ -0,99 Mio. EUR. Die laufenden Kosten übersteigen damit die Einnahmen um rund 1 Mio. EUR. Dies resultiert aus Einnahmen verschiedener Gebühren sowie aus Zinserträgen, die zusammen 0,76 Mio. EUR ergeben. Diese kompensieren das Minus bei den Schlüsselzuweisungen um 0,18 Mio. EUR sowie weitere kleinere Mindererträge (-0,29 Mio. EUR), die sich aus den Berechnungen des kommunalen Finanzausgleichs ergeben. Gestiegene Kosten in Höhe von 0,7 Mio. EUR entstehen durch Zuschüsse für die Träger der Kinderbetreuungseinrichtungen sowie durch Mehrkosten für Betriebsstrom von 0,1 Mio. EUR.
Demgegenüber stehen Minderausgaben bei der Kreisumlage in Höhe von 0,38 Mio. EUR aufgrund der vom Kreistag verschobenen Hebesatzerhöhung. Die Zuschüsse für den ÖPNV liegen bis zum Jahresende vermutlich 0,15 Mio. EUR unter dem geplanten Ansatz. Die Aufwendungen des Ergebnishaushalts überschreiten damit zur Jahresmitte die Planansätze um 0,15 Mio. EUR. Im Bereich des Finanzhaushalts erwartet die Kämmerin durch die Verschiebung von investiven Maßnahmen in die Folgejahre weniger Ausgaben von insgesamt 2 Mio. EUR.
Nach dem jetzigen Stand verringert sich der geplante Liquiditätsbestand zum Jahresende um 3,98 Mio. EUR. Derzeit beträgt er rund 1,02 Mio. EUR. Rund 24,6 Mio. EUR sind darüber hinaus in kurzfristigen Geldanlagen gebunden. Aufgrund der sich abzeichnenden hohen außerplanmäßigen Investitionsmaßnahmen, wird ein Nachtragshaushalt notwendig.

Soweit nicht anders beschrieben, erfolgten die Beschlüsse einstimmig. Die komplette Sitzung sowie die Vorlagen und Beschlüsse sind auch hier nachzulesen.

Ansprechpartner

Frau Andrea Baisch

Amtsleiterin

Fax +49 (62 02) 87 51 07
Gebäude Hebelstraße 1
Raum 205