Aus dem Gemeinderat am 03. Juli 2024

Folgen des Klimawandels: Beratungsunternehmen stellt Handlungsempfehlungen vor / Gestaltungssatzung Innenstadt wird überarbeitet

Oberbürgermeisterwahl 2024: Besetzung des Gemeindewahlausschusses steht fest

Den Vorsitz des Gemeindewahlausschusses für die Wahl zum Oberbürgermeister am 15. September 2024 hat der scheidende Oberbürgermeister Dr. René Pöltl inne. Stellvertretender Vorsitzender ist Stadtrat Markus Bürger. Zu Beisitzern wurden Rita Erny, Heike Frank und Uwe Betzwieser bestimmt. Der Gemeindewahlausschuss tagt erstmalig am 19. August zur Prüfung der eingegangenen Bewerbungen. Die 2. Sitzung findet am Wahltag, 15. September, nach Ende der Auszählung um 19.30 Uhr statt.

Einstiegsberatung zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels

Die Auswirkungen des Klimawandels sind auch in Schwetzingen spürbar. Die Verwaltung hat sich daher in den vergangenen Monaten im Rahmen einer „Einstiegsberatung zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ mit dem Thema befasst, um auf die steigenden Temperaturen zu reagieren und Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor Extremwetterereignissen und zum Schutz der Bevölkerung zu treffen. Ziel der Beratung war es, spezifische Handlungsbedarfe in Schwetzingen zu ermitteln und weitere Schritte zu definieren.
Zu Beginn der Sitzung stellte das Freiburger Beratungsunternehmen ifpro (Institut für Fortbildung und Projektmanagement) die Ergebnisse der Einstiegsberatung vor. Dabei wurde unter anderem die Entsiegelung von Flächen, die Öffentlichkeitsarbeit und Sensibilisierung für das Thema Hitze, Begrünungsmaßnahmen sowie die Erstellung einer Stadtklimaanalyse als vorrangig eingestuft.
Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung damit, diese Maßnahmen umzusetzen. In den kommenden Monaten sollen für die Beauftragung einer Stadtklimaanalyse Fördermittel akquiriert werden. Perspektivisch kann darauf aufbauend ein Hitzeaktionsplan oder ein Klimaanpassungskonzept für die Stadt Schwetzingen entwickelt werden.
Mittelfristig ist zu erwarten, dass die Entwicklung eines Anpassungskonzepts für Schwetzingen verpflichtend wird. Am 1. Juli 2024 tritt das neue Bundes-Klimaanpassungsgesetz in Kraft, das den strategischen Rahmen für Klimaanpassung auf allen Ebenen bildet. Es verpflichtet Träger öffentlicher Aufgaben, Klimaanpassung bei Planungen und Entscheidungen integriert und fachübergreifend zu berücksichtigen und lokalen Klimaanpassungskonzepte zu erarbeiten. Die Länder arbeiten aktuell Landes-Klimaanpassungsgesetze und konkrete Anforderungen an die Kommunen aus. Weitere Schritte sind somit auch abhängig von den zukünftigen rechtlichen Rahmenbedingungen.

Gestaltungssatzung Innenstadt wird überarbeitet

Die Verwaltung wird beauftragt, die Gestaltungssatzung Innenstadt zu überarbeiten. Hintergrund ist der Wunsch, Wärmepumpen, Klimatechnik und sonstige an Fassaden und Dächern montierbare mechanische oder elektrische Anlagen auf der straßenzugewandten Seite zu beschränken. In die aktuelle Fassung der Satzung vom 1.8.2023 wurden Richtlinien zu Photovoltaik und Solarthermie auf Dächern aufgenommen, nicht jedoch für Anlagen zur Wärme- und Kältegewinnung. Aufgrund des Klimawandels ist vor allem im tendenziell wärmeren Innenstadtbereich mit einer höheren Nachfrage nach Klimatechnik zu rechnen. Daneben ist der Trend zur Wärmegewinnung durch Wärmepumpen deutlich erkennbar.
Um hier einen Ausgleich der Interessen von Privatleuten im Rahmen der Klimafolgenanpassung und den gestalterischen Wünschen der Stadt zu erzielen, schlägt die Verwaltung vor, dass aufgrund der störenden Wirkung solche Anlagen auf sämtlichen vom öffentlichen Straßenraum einsehbaren Fassaden-, Dach- und Balkonflächen unzulässig sind.
Bei 14 Befangenheiten stimmten die restlichen 9 Mitglieder einstimmig zu. 

„L’Osteria“: Gemeinderat gibt grünes Licht für Bebauungsplan

Die Stadt Schwetzingen beschließt nach § 12 Baugesetzbuch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Mannheimer Straße links – L’Osteria“ sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Bekanntmachung. Anlass der Aufstellung des Bebauungsplanes sind Planungen, den Standort an der Albert-Bassermann-Straße (Gemarkungsgrenze zwischen Brühl und Schwetzingen) durch eine Zweigstelle der Systemgastronomie „L’Osteria“ gastronomisch weiterzuentwickeln und die bestehende Lücke im Gewerbegebiet Nord zu schließen. Das Grundstück befindet sich derzeit im Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch. Es ist im Flächennutzungsplan als prioritär zu entwickelnde gewerbliche Entwicklungsfläche ausgewiesen. Um das Vorhaben planungsrechtlich umsetzen zu können, ist daher die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.
20 Ja, 2 Nein, 1 Enthaltung

Kunstrasenplatz im städtischen Stadion soll saniert werden

Die Stadt Schwetzingen hat das Planungsbüro LS² mit den Planungen zur Erneuerung des Kunstrasenplatzes im städtischen Stadion beauftragt. Nach eingehender Prüfung konnten zwei Varianten für die Sanierung herausgearbeitet werden. Dem vorausgegangen war ein Gutachten zum Untergrund des Kunstrasenplatzes.
Bei Variante 01 wird die elastische Tragschicht teilweise ersetzt und mit Bindemittel stabilisiert. Die Variante 02 sieht den kompletten Ersatz der elastischen Tragschicht vor. Der Vorteil der Variante 02 liegt in der längeren Lebensdauer des Belags. Der Gemeinderat sprach sich daher für die kostenintensivere Variante 02 aus. Ursprünglich ging die Verwaltung von Kosten in Höhe von 300.000 EUR aus. Die jetzt entstehenden Mehrkosten werden überplanmäßig im Haushalt bereitgestellt.

Sanierung der Albrecht-Dürer-Straße

In der Albrecht-Dürer-Straße werden defekte Hausanschlüsse sowie der Straßenoberbau saniert. Den Auftrag zum Angebotspreis von 445.406,59 EUR hat die Firma Joh. Schön und Sohn Bau GmbH & Co. KG erhalten.

Straßenbeleuchtung in der Beethovenstraße wird erneuert

In der Beethovenstraße liegen den Stadtwerken Schwetzingen vermehrt Anfragen zur Installation von PV-Anlagen vor. Dieser gewünschte Ausbau kann jedoch momentan nicht erfolgen, da die Straßenbeleuchtung über Seilleuchten an Dachständern auf Privathäusern angeschlossen ist. Erst nach Demontage der Dachständer ist ein Anbringen der PV -Anlagen möglich. Nach dem Abbau der Seilleuchten müssen insgesamt acht neue Straßenleuchten mit Erdverkabelung gesetzt werden. Der Gemeinderat stimmte der Bereitstellung von außerplanmäßigen Mitteln in Höhe von 55.000 EUR für diese Erneuerung zu.

Außerplanmäßige Ausgabe für die Prüfung der städtischen Bauausgaben

Die Gemeindeprüfungsanstalt BW führte im Jahr 2024 die turnusmäßige Bauausgabeprüfung der Stadt Schwetzingen durch. Die hieraus resultierenden Kosten in Höhe von 27.000 Euro wurden im Haushalt 2024 nicht angemeldet und müssen daher über eine außerplanmäßige Ausgabe bereitgestellt werden. Der Gemeinderat stimmte dieser Ausgabe zu.
 

Soweit nicht anders beschrieben, erfolgten die Beschlüsse einstimmig. Die komplette Sitzung sowie die Vorlagen und Beschlüsse sind auch hier nachzulesen.

Ansprechpartner

Frau Andrea Baisch

Amtsleiterin

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