Wer im befriedeten Bezirk die Jagd auf Kaninchen, Füchse und Steinmarder ausüben will, bedarf der Erlaubnis. I. d. R. wird diese Erlaubnis nur für die Jagd mit Fallen erteilt. Hierbei sind die Setz- und Aufzuchtzeiten zu beachten. Für andere Tierarten ist eine Erlaubnis nicht möglich.