Kommunale Wärmeplanung
Ziel: Klimaneutrale Wärmeversorgung 2040
Mit Inkrafttreten des neuen Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg ist Schwetzingen dazu verpflichtet, bis Ende 2023 eine eigene kommunale Wärmeplanung zu erstellen (§ 27 KlimaG BW). Ziel ist es, bis zum Jahr 2040 eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu erreichen.
Klimaneutralität ist eine Gemeinschaftsaufgabe: Nur wenn der gesamte Energieverbrauch für die Wärmeversorgung gesenkt wird, kann das Ziel der Klimaneutralität erreicht werden (z.B. durch Gebäudesanierung oder Prozessoptimierung Gewerbe und Industrie).
Erneuerbare Energien müssen zukünftig fossile Energieträger ablösen, um den noch verbleibenden Restwärmebedarf zu decken. Dazu ist ein Um- bzw. Ausbau der Wärmeversorgung im ganzen Stadtgebiet erforderlich.
Vorgehensweise: Analyse → Strategie
Bestandsanalyse
Als Grundlage der Wärmeplanung wird erstmals, getrennt nach den Sektoren (Privathaushalte, Industrie, Gewerbe-Dienstleistungen-Handel, öffentliche Einrichtungen) und bisher genutzten Energieträgern, der aktuelle Wärmebedarf und der Ist-Zustand der Versorgungsstruktur erfasst.
Potentialanalyse
In jedem Sektor werden Möglichkeiten zur Energieeinsparung bei der Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme sowie lokal verfügbare Potenziale erneuerbarer Energien, Kraftwärmekopplung und von Abwärme ermittelt.
Zielszenario
Aus den Wärmebedarfen und den ermittelten Potentialen wird ein Zielbild erarbeitet, wie die im Jahr 2040 benötigte Wärme- und Kälteversorgung klimaneutral sichergestellt werden kann. Dabei sind Eignungsgebiete für Wärmenetze und Einzelversorgung darzustellen.
Wärmewendestrategie
Unter Einbindung der lokalen Akteure der Wärmeversorgung wird eine Strategie erarbeitet und ein Transformationspfad mit den erforderlichen Umsetzungsschritten dargestellt. Kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen werden konkret benannt, steckbriefartig beschrieben und priorisiert. Fünf Maßnahmen sind bis 2027 zu beginnen.
Bei der Erarbeitung des kommunalen Wärmeplans wird die Stadt Schwetzingen von der Firma MVV Regioplan GmbH aus Mannheim unterstützt.
Ergebnis & Fortschreibung
Der Kommunale Wärmeplan wurde am 24.01.2024 im Gemeinderat beschlossen. Das erarbeitete Ergebnis wird als dauerhafte Umweltfachplanung Eingang in die verschiedenen Fachplanungen Schwetzingens finden.
Eine Fortschreibung des Kommunalen Wärmeplans ist alle sieben Jahre - unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklungen - verpflichtend.
Termine & Dokumente
- 24.01.2024: Gemeinderatsbeschluss zum Kommunalen Wärmeplan für Schwetzingen in der Fassung vom 08.01.2024
- 27.11.2023: Bürgerinfoveranstaltung zur Kommunalen Wärmeplanung, Josefshaus, 18:00 - 20:00 Uhr
- 20.11.-10.12.2023: Offenlage der Wärmewendestrategie
- 10.07.-17.09.2023: Onlinekommentierung zum aktuellen Stand der kommunalen Wärmeplanung
- 10.07.2023: Bürgerinfoveranstaltung zur Kommunalen Wärmeplanung, Palais Hirsch, 18:00 - 20:00 Uhr
Datenschutz & Wärmeplanung
Die Stadt Schwetzingen hat die Aufgabe der Datenerhebung übernommen. Für eine erfolgreiche Wärmeplanung ist die Kooperation aller Akteure und eine möglichst gebäudescharfe Erhebung unabdingbar. Im Rahmen der Bestandsanalyse der kommunalen Wärmeplanung werden gebäudescharfe Daten gesammelt. Die Ermächtigung der Datenerhebung basiert hierbei auf § 33 KlimaG BW und erfolgt nur zum Zweck der kommunalen Wärmeplanung.
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen zur Wärmewende und zur Kommunalen Wärmeplanung in Baden-Württemberg:
Landesenergieagentur KEA-BW
Kommunale Wärmeplanung, Handlungsleitfaden