Tagespflege für Kinder

Was bedeutet Kindertagespflege?

Kindertagespflege ist eine gesetzlich geregelte familiäre Form der Kinderbetreuung, bei der die Eltern eine dafür geeignete Person aussuchen, die ihr Kind betreut und direkt mit dieser verbindliche Absprachen über die Gestaltung der Betreuung etc. treffen kann. Sie umfasst nach § 1 Abs. 7 des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) die Betreuung, Förderung, Bildung und Erziehung von Kindern. Die Kindertagespflege ist bis zum 3. Lebensjahr gleichrangig zu institutionellen Betreuungsformen, wie z.B. Kinderkrippe oder Kindertagesstätte.

Eine Tagesmutter oder ein Tagesvater darf bis zu 5 fremde Kinder gleichzeitig betreuen - bei insgesamt höchstens 8 Betreuungsverhältnissen (Grundlagen zur gesetzlichen Regelung finden sich im Sozialgesetzbuch unter § 23 SGB VIII). Oftmals betreut die Tagespflegeperson gleichzeitig Tagespflegekinder und ihre eigenen Kinder. So entsteht eine familienähnliche Betreuungssituation.

Welche Vorteile bedeutet Kindertagespflege?

Der Betreuungsbedarf des einzelnen Kindes kann durch die flexiblen Angebotszeiten sehr individuell sichergestellt werden. Für die Eltern kann die Tagespflege deshalb unter Umständen sogar günstiger sein als die Betreuung in der Kindertagesstätte, da lediglich die tatsächlich erbrachten Betreuungsstunden in Rechnung gestellt werden. Für Kinder unter drei Jahren oder für Kinder, die viele Stunden täglich betreut werden müssen, kann die Betreuung durch eine konstante Bezugsperson von Vorteil sein.

Wer darf Kindertagespflege anbieten?

Eltern benötigen Sicherheit darüber, dass ihr Kind in guten Händen betreut wird. Daher müssen Tagespflegepersonen nach den gesetzlichen Vorgaben zur Kinderbetreuung geeignet sein. Es dürfen nur solche Personen Tagespflege anbieten, die eine gültige Pflegeerlaubnis aufweisen können. Das Jugendamt Rhein-Neckar-Kreis erteilt auf Antrag und nach eingehender und umfassender Prüfung eine solche Pflegeerlaubnis zur Kindertagespflege nach § 43 SGB VIII. Die Pflegeerlaubnis stellt sicher, dass die Tagespflegeperson persönlich geeignet ist, an den vorgeschriebenen Qualifizierungskursen teilgenommen hat und über kindgerechte Räumlichkeiten verfügt.

Vermittlung von Tagespflegeplätzen allgemein

Die Vermittlung von geeigneten, überprüften und nach den Vorschriften des Landes Baden-Württemberg qualifizierten Tagespflegepersonen für das Stadtgebiet erfolgt in Abstimmung und Kooperation zwischen dem Jugendamt Rhein-Neckar-Kreis und dem Generationenbüro der Stadt Schwetzingen. Bei der Suche nach einer geeigneten Tagespflegeperson in den Umlandgemeinden helfen Ihnen neben dem Jugendamt Rhein-Neckar-Kreis auch die von Jugendämtern beauftragten freien Träger wie z.B. Tageselternvereine. Sie vermitteln geeignete Tagespflegepersonen und bieten auch nach der erfolgten Vermittlung sowohl Ihnen als auch der Tagespflegeperson Beratung und Begleitung an, beispielsweise bei Fragen zum Betreuungsvertrag oder zur Haftung.

Ansprechpartner

Frau
Schrödersecker
Jugendamt Rhein-Neckar-Kreis
Kindertagespflege
Röntgenstr. 2
69469 Weinheim

Kosten und Finanzierung der Tagespflege

Kindertagespflege kann privat oder öffentlich finanziert werden. Bei der privat finanzierten Form vereinbaren die Eltern mit den Tagespflegepersonen die Höhe der Betreuungskosten, den Betreuungsumfang und die Betreuungsinhalte. Die öffentliche Förderung der Kindertagespflege nach § 23 Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) ist beim Jugendamt des Rhein-Neckar-Kreises zu beantragen.

Hierzu können Sie  beim Jugendamt einen  Antrag auf Förderung in Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII stellen. Den Link finden Sie hier.

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie beim Jugendamt.

Ansprechpartner

Frau
Schrödersecker
Jugendamt Rhein-Neckar-Kreis
Kindertagespflege
Röntgenstr. 2
69469 Weinheim

Nähere Informationen zur Bezuschussung der Tagespflege durch das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Jugendamt, finden Sie unter dem Stichwort: „Kostenbeitragstabelle“ auf der Homepage des Rhein-Neckar-Kreises. Den Link finden Sie hier

Eltern mit einem geringen Einkommen können einen Antrag auf Erlass oder Reduzierung des Kostenbeitrags an das Jugendamt stellen.

Wie wird man Tagesmutter/Tagesvater?

Das Jugendamt Rhein-Neckar-Kreis berät Interessenten in allen Fragen zur Kindertagespflege,  auch gerne in Absprache in einem  persönlichen Gespräch.

  • Das Jugendamt führt für Interessierte regelmäßig eine informative Einführungsveranstaltung durch, die als Pflichtveranstaltung vor der Qualifizierung zur Tagespflegeperson zu besuchen ist. Die Termine finden im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Kurfürstenanlage 38-40 in Heidelberg im Großen Sitzungssaal (5. OG) statt. Sie finden diese auf der Homepage des Landratsamts, ebenso die Mailadresse zur Anmeldung. Diese ist erforderlich. 

Ansprechpartner

Frau
Schrödersecker
Jugendamt Rhein-Neckar-Kreis
Kindertagespflege
Röntgenstr. 2
69469 Weinheim

Bei Interesse an einer Tätigkeit als Tagespflegeperson für Schwetzinger Kinder wenden Sie sich bitte an das Generationenbüro unter Telefon: (0 62 02) 87 491 oder generationenbuero@schwetzingen.de

Förderung der Tagespflege durch die Stadt Schwetzingen

Um dem individuellen Bedarf bei der Betreuung von Kleinkindern gerecht zu werden und die Tätigkeit als Tagespflegeperson attraktiver zu gestalten, hat sich die Stadt Schwetzingen entschieden, seit September 2016 den Ausbau der Kindertagespflege in ihrer Stadt zu fördern. Die  Tagesmütter/-väter mit Wohnort Schwetzingen erhalten für jedes betreute Schwetzinger Kind unter 3 Jahren einen Zuschuss in Höhe von 1,70 € pro geleisteter Betreuungsstunde. Außerdem übernimmt die Stadt Schwetzingen sowohl die Qualifizierungskosten zur Erstqualifizierung von Tageseltern, als auch die jährlich vorgeschriebenen Fortbildungskurse. Wer sich beruflich neu orientieren und gerne mit Kleinkindern in familiennaher Umgebung arbeiten möchte, dem bietet sich durch die Tätigkeit  als Tagesmutter/-vater die Möglichkeit, die eigenen Kinder gut zu versorgen und dabei gleichzeitig einer selbstständigen und selbstbestimmten Tätigkeit nachzugehen.

Voraussetzungen für die Bezuschussung

  • Die Tagespflegeperson bietet die Betreuung innerhalb des Stadtgebietes der Stadt Schwetzingen an
  • Die Förderung umfasst nur die Betreuungsstunden von Kindern, deren Hauptwohnsitz (zusammen mit den Sorgeberechtigten) Schwetzingen ist. Eine Förderung von Kindern mit Zweitwohnung im Stadtgebiet und eine Förderung von auswärtigen Kindern ist nicht möglich.
  • Die Förderung ist ausschließlich für für die Betreuung von Kleinkindern unter 3 Jahren (U3)
  • Die Betreuung erfolgt mindestens 6 Stunden/Woche und länger als 3 Monate
  • Die Tagespflegeperson muss zur Ausübung der Pflegetätigkeit qualifiziert und im Besitz einer gültigen Pflegeerlaubnis des Jugendamtes Rhein-Neckar-Kreis nach § 43 SGB VIII sein
  • Die Tagespflegeperson erklärt sich vertraglich dazu bereit, für die Stadt Schwetzingen mindestens 1 Jahr als Betreuungsperson zur Verfügung zu stehen
  • Es liegt eine gültige Pflegevereinbarung zwischen den Eltern und der Tagespflegeperson vor, sowie eine Elternbestätigung nach § 4 des Fördervertrages mit der Stadt Schwetzingen

Die „häufig gestellten Fragen“ (FAQ’s) zum Thema Förderung der Tagespflege durch die Stadt Schwetzingen können Sie nachlesen unter den „FAQ’s“. (PDF, 557 KB)

Weitere Auskünfte zur Förderung und die entsprechenden Formulare erhalten Sie im Generationenbüro.

Kontakt zu Tagespflegestellen in Schwetzingen

Tagespflegepersonen:

Name Telefon
Dörr, Evelyn (0 62 02) 60 76 17
Güttler, Marion (0 17 6) 60151744
Ahmad, Faeza (0 62 02) 58 29 764
Dubbelman, Alisa
E-Mail: info@diemäusekinder.de
www.diemäusekinder.de
(0176) 41752743

InFamilia e.V. Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen

Villa InFantia (Haus der Kindheit)
Kurpfalzring 78
68723 Schwetzingen

  • Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen nach § 22 SGB VIII
  • Vorrangig für Kinder von 0 bis 3 Jahren der Stadt Schwetzingen
  • Liebevolle Betreuung montags bis freitags von 7:30-16:00 Uhr
  • Gesundes Frühstück, vor Ort frisch gekochtes Mittagessen
  • Betreuungsangebot für bis zu 24 Kinder und max. 16 Kinder gleichzeitig
  • Förderung der Betreuungskosten durch Jugendamt RNK und Stadt Schwetzingen

Kontakt

Koordination Kinderbetreuung InFamilia e.V.
Scheffelstr. 14
68259 Mannheim

Ansprechpartner

Generationenbüro Schwetzingen
Schlossplatz 4
68723 Schwetzingen